Zunächst einmal hat die unberechtigte kommerzielle Nutzung nichts mit dem recht am eigenen Bild zu tun.
Es handelt sich ggf um Urheberrechtsverletzung oder eine verletzung des Nutzungsrechtes...das müssten Juristen klären.
Wie man da vorgeht ist immer unterschiedlich.
Erstens ist die Frage ob man selber im Rechtsschutz ist (der dieses auch abdeckt).
Was nutzt es 600 Euro zu ersteiten und 650 dem Anwalt zu zahlen
MIR (das kann jeder anders sehen) geht es auch darum wer es ist (ob kleines Start Up oder Multikonzern) , wie die Person an das Bild gekommen ist, wie hoch die Auflage ist, welche Medien bedient wurden und last but not least wie kommuniziert wird.
Wenn am anderen Ende ein Graf Rotz sitzt reagiere ich anders als wenn jemand direkt versucht den Vorfall zu kitten.
Meistens sind die Leute sehr einsichtig, haben schiss und man kann sich aussergerichtlich einigen
Wasserzeichen nutzt übrigens gar nichts, da je nach Meduim das Bild eh automatisch beschnitten wird, Google hat mittlerweile schon Programme die das WZ automatisch entfernen ..über den Einsat zwird noch gestritten. Rechtlich hat das WZ keine Relevanz, ein Bild ohne WZ ist rechtlich genauso geschützt